1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Energieinsel GmbH (im Folgenden Energieinsel genannt) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Energieinsel und dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt). Sämtliche von der Energieinsel abgegebenen Angebote und zwischen der Energieinsel und dem Kunden abgeschlossenen Verträge werden ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossen. Mit Unterzeichnung der Bestellung erklärt sich der Kunde damit in vollem Umfang einverstanden. Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen der Energieinsel und dem Kunden getroffen werden, erfolgen in Textform (vgl. § 126 b BGB). Gleiches gilt für sämtliche Angebote der Energieinsel. Darüber hinaus bestehen keine mündlichen Abreden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Bestätigung der Energieinsel in Textform.
2 Angebote, Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
2.1 Sämtliche Erstangebote der Energieinsel sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, für Angebote in Prospekten, Anzeigen und anderen Werbematerialien. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Material, Gewicht o.ä. bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts und des Zumutbaren vorbehalten. Nicht bindend in diesem Sinne sind bloße Katalogangaben, Angaben auf Internetseiten und technische Dokumentationen.
2.2 Die vom Kunden unterzeichnete schriftliche Bestellung ist ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages.
2.3 Die Energieinsel ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 4 Wochen durch Auftragsbestätigung/Rechnungsstellung (Vorauszahlung, vgl. 5; 5.3) anzunehmen. Damit kommt der Vertrag zustande. Sollte die Auftragsbestätigung der Energieinsel von der verbindlichen Bestellung des Kunden (Angebot) abweichen, stellt dies ein neues Angebot der Energieinsel an den Kunden dar. Der Vertrag kommt dann entweder durch die Zustimmung des Kunden in Textform oder durch Zahlung der ersten Abschlagsrechnung durch den Kunden zustande, welche in der Regel zusammen mit der Auftragsbestätigung an den Kunden versandt wird. Dies gilt zugleich als Zustimmung des Kunden zu dem Inhalt der Auftragsbestätigung.
2.4 Vertragsgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung bezeichneten Produkte und Dienstleistungen.
2.5 Die Annahme der Bestellung durch die Energieinsel erfolgt vorbehaltlich der Zusage durch das Energieversorgungsunternehmen (Netztauglichkeitsprüfung) und der technischen Realisierbarkeit sowie der Belieferung durch die Zulieferer der Energieinsel. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.
2.6 Die Energieinsel ist berechtigt, Teile oder den gesamten Auftrag an Dritte zu übertragen. Einer Zustimmung des Kunden hierfür bedarf es nicht.
2.7 Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Kalkulationen, Gewichtsangaben sowie sonstige technische Daten oder Angaben stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien dar. Zugesicherte Eigenschaften oder Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantien müssen gesondert in Textform vereinbart werden.
3 Überlassene Unterlagen
3.1 Die Energieinsel behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, unbeschadet der Rechte Dritter, vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden, es sei denn, die Energieinsel erteilt dem Kunden ihre ausdrückliche Zustimmung in Textform.
4 Rücktrittsrecht
4.1 Die Energieinsel kann vom Vertrag zurücktreten, sofern Dachaufbauten, Dachkonstruktion, Dachstuhl, Dachziegel oder die Statik des Bauwerks den technischen Anforderungen an die Montage der Photovoltaikanlage nicht genügen oder nicht den Regeln der Technik entsprechen oder sonst nicht technisch einwandfrei sind und insbesondere die statischen Voraussetzungen an die Montage der Anlage nicht erfüllt sind und diese Mängel vom Kunden nicht innerhalb von 4 Wochen nach schriftlicher Aufforderung durch die Energieinsel fachgerecht behoben werden.
5 Preise und Zahlungsbedingungen5.1 Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Energieinsel genannten Preise. Es gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige gesetzliche Mehrwertsteuersatz. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet, für diese gilt Vorstehendes entsprechend.
5.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise „ab Lager“ einschließlich einfacher Verpackung, jedoch ausschließlich Zoll, Versicherung und sonstiger Nebenkosten. Diese Positionen werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen, hier gilt der zum Zeitpunkt der Ausführung gültige gesetzliche Mehrwertsteuersatz.
5.3 Forderungen aus Rechnungen der Energieinsel sind zum auf der Rechnung genannten Fälligkeitsdatum fällig und zu zahlen. Mit Erteilung der Auftragsbestätigung an den Kunden ist die Energieinsel berechtigt, dem Kunden eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des voraussichtlichen Gesamtpreises als Vorauszahlung in Rechnung zu stellen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Energieinsel berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
5.4 Schuldbefreiende Zahlungen erfolgen ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto der Energieinsel.
5.5 Soweit nichts anderes in Textform vereinbart wurde, umfasst der in der Bestellung angegebene Preis die Lieferung von Modulen, Wechselrichtern, das komplette Befestigungssystem, AC-Solarkabel sowie die Installation der PV-Anlage bis zum Wechselrichter und zum Wechselstromanschluss. Hiervon ausgenommen sind die Neuinstallation eines Zählerschranks sowie außergewöhnliche Zusatzkosten durch nicht vorhergesehene Gegebenheiten an der vorhandenen Elektroinstallation.
5.6 Die Leistung der PV-Anlage wird von der Anzahl und der Leistung der verwendeten Module bestimmt. Der in der Bestellung angegebene Preis orientiert sich ausschließlich an der Anzahl der Module und der jeweiligen Nennleistung.
5.7 Ändert sich die in der Bestellung angegebene Anzahl von Modulen oder die Nennleistung des Batteriesystems nachträglich auf Wunsch des Kunden, bietet die Energieinsel die Mehrleistung im Rahmen eines Nachtragsangebotes gesondert an.
5.8 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, werden – unbeschadet weitergehender Ansprüche – Verzugszinsen nach § 288 BGB fällig.
5.9 Wechsel und Schecks werden nicht an Zahlung Statt geleistet angesehen. Etwas anderes gilt nur auf Grund ausdrücklicher, gesonderter vorheriger Vereinbarung in Textform.
5.10 Soweit der Kunde den Vertragsabschluss unter den Vorbehalt einer Finanzierungszusage durch Dritte stellt, kann er sich auf diesen Vorbehalt nur berufen, soweit er auf Verlangen der Energieinsel die Nichteinbringlichkeit einer entsprechenden Finanzierungszusage nachweist.
6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
6.1 Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7 Lieferzeit
7.1 Die Vereinbarung von Lieferterminen oder –fristen bedarf der Textform.
7.2 In der Bestellung genannte Liefertermine sind als voraussichtliche Liefertermine unverbindlich.
7.3 Die Einhaltung in Textform bestätigter Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen Lieferung der Zulieferer der Energieinsel.
7.4 In Textform bestätigte Lieferfristen und –Termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager der Energieinsel verlassen hat. Gleiches gilt, wenn die Ware ohne Verschulden der Energieinsel nicht rechtzeitig abgesendet werden kann und Versandbereitschaft mitgeteilt werden kann. Wird durch einen Umstand, den der Kunde zu vertreten hat, der Versand oder die Abnahme ohne Verschulden der Energieinsel verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
7.5 Der Beginn der von der Energieinsel angegebenen Lieferfrist setzt in jedem Fall die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, insbesondere Zahlungseingang, rechtzeitige Einholung und Vorlage behördlicher und sonstiger Genehmigungen und Bauunterlagen sowie die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Der Kunde ist zudem verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ein ungehinderter Montagebeginn möglich, d.h. insbesondere der Zugang zur Baustelle (Zufahrtswege für Schwerlastfahrzeuge und Kraftfahrzeuge) sichergestellt ist. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, der Energieinsel unentgeltlich jeweils einen Strom- und Wasseranschluss sowie ausreichend Lager- und Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, dass Baustoffe auf der Baustelle abgeladen und für die Dauer der Arbeiten gelagert werden können.
7.6 Die Energieinsel ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt.
7.7 Wird die Energieinsel trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch höhere Gewalt, insbesondere durch Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z. B. Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik oder Aussperrung, Betriebsstörungen), auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird für die Energieinsel in diesen Fällen die Lieferung der Leistung unmöglich, so wird die Energieinsel von den Leistungspflichten befreit.
7.8 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft seine Mitwirkungspflichten, ist die Energieinsel berechtigt, den ihr hierdurch entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
8 Versand und Gefahrenübergang
8.1 Der Versand erfolgt nach Wahl der Energieinsel transportversichert durch eine Spedition oder durch Selbstvornahme (Montageteam). Die Kosten von Versand und Transportversicherung trägt die Energieinsel.
8.2 Die Lieferung ist vom Kunden bei Übernahme vom Spediteur auf sichtbare Schäden zu überprüfen. Sichtbare Schäden sind im Speditionsübergabeprotokoll schriftlich zu vermerken. Die Energieinsel ist unverzüglich über festgestellte Schäden zu unterrichten.
8.3 Mit der Übergabe der Ware an den Kunden geht die Gefahr auf diesen über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft an auf den Kunden über, wenn dieser sich in Annahmeverzug befindet.
9 Montage
9.1 Voraussetzung für die betriebsfertige Montage einer Photovoltaikanlage ist die Eignung der statischen Eigenschaften des jeweiligen Gebäudes. Der Kunde sichert zu, dass sein Gebäude die erforderliche statische Eigenschaft aufweist. Er unternimmt auf eigene Kosten alle hierzu erforderlichen Maßnahmen, um eine ordnungsgemäße Montage sicherzustellen. Darüber hinaus sichert er zu, dass das Gebäude, insbesondere das Dach, frei von Asbest und vergleichbar gefährlichen Stoffen ist.
9.2 Der Kunde hat auf seine Kosten dafür zu sorgen, dass die Montage, Aufstellung oder Inbetriebnahme der Anlage vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Dazu gehört unter anderem, aber nicht ausschließlich, die Herstellung von Baufreiheit am Ort der Montage.
9.3 Soweit zur Montage der Anlage eine Dachsanierung, Reparaturen des Daches oder Maßnahmen zur statischen Ertüchtigung des Daches erforderlich sind, sind diese von der Energieinsel nicht geschuldet, sondern durch den Kunden vor Beginn der Montage auf eigene Kosten durchzuführen.
9.4 Der Kunde versichert, dass der Errichtung der Anlage keine denkmalschutzrechtlichen Auflagen entgegenstehen.
9.5 Der Kunde gestattet der Energieinsel bzw. den von der Energieinsel beauftragten Dritten uneingeschränkten Zugang zum Montageort, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist.
9.6 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungsverpflichtungen hier nicht nach, gehen dadurch bedingte Verzögerungen im Bauablauf nicht zu Lasten der Energieinsel. Evtl. Lieferfristen verlängern sich entsprechend.
10 Softwarenutzung
10.1 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein ausschließliches und nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Die Software wird ausschließlich zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung, Vervielfältigung, Übersetzung der Software sowie eine Umwandlung des Objektcodes in den Quellcode zu anderen Zwecken ist untersagt.
11 Gewährleistung/Mangelhaftung und Prüfpflicht
11.1 Ist der Kunde Verbraucher, ist er verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der (Teil-) Leistung diese zu überprüfen und auf eventuelle Abweichungen vom Auftragsvolumen und auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und schriftlich gegenüber der Energieinsel anzuzeigen. Mängel, die auch nach sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zu rügen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn die Energieinsel den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernimmt.
11.2 Im Fall eines Mangels wird die Energieinsel die Nacherfüllung zunächst durch Nachbesserung, ggf. auch durch Ersatzlieferung, vornehmen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen oder unmöglich, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den Umständen etwas anderes ergibt.
11.3 Die Leistungs- und Produktgarantien der verwendeten Komponenten (PV-Module, Wechselrichter und des Batteriesystems) werden ausschließlich von deren Herstellern gewährt. Daher sind Ansprüche aus diesen Garantien direkt gegen den Hersteller zu richten.
12 Haftungsausschluss
12.1 Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Energieinsel, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.
12.2 Von dem unter Ziffer 12.1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat die Energieinsel dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Energieinsel, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
12.3 Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.
13 Eigentumsvorbehalt
13.1 Die Energieinsel behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Energieinsel berechtigt, die Ware in unversehrtem Zustand zurückzuverlangen. Die Energieinsel ist nach Rücknahme der Ware zu deren Verwendung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
13.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
13.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die Energieinsel unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, sodass die Energieinsel Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Energieinsel die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der Energieinsel entstandenen Ausfall.
13.4 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt der Energieinsel jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe der der Energieinsel zustehenden Forderung ab, die ihm aus dem Wiederverkauf gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Energieinsel, diese Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Energieinsel verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellungen vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann die Energieinsel verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
13.5 Die Energieinsel verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenen Sicherheiten obliegt der Energieinsel.
14 Datenschutz
14.1 Detaillierte Informationen zum Datenschutz und die damit verbundenen Rechte des Kunden sind im Internet unter https://meine-energieinsel.de/datenschutz/ verfügbar. Bei Bedarf und auf Anforderung stellt die Energieinsel dem Kunden diese Datenschutzinformationen auch in Textform zur Verfügung.
15 Schlussbestimmungen
15.1 Die gesamten Rechtbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In allen Fällen der Unwirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt, dass eine unwirksame Bestimmung stets durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt, jedoch wirksam ist und der Erfüllung des Vertrages dienlich ist.
15.3 Zahlungs-, Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Oberkrämer. Soweit der Kunde Kaufmann, Juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Energieinsel GmbH, Stand August 2022.
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